Die richtige Miete
Grundlage sind der Mietspiegel, vergleichbare Wohnungen und die Ausstattung. In Dresden gilt die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung darf die Miete in der Regel höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.
Die Auswahl der Mieter
Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Bonitätsauskunft und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bilden die Grundlage. Ebenso wichtig ist das persönliche Gespräch. Zu beachten ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Fragen zu Religion, Herkunft oder Familienplanung sind unzulässig.
Vertrag und Kaution
Verwenden Sie einen aktuellen Mietvertrag, denn veraltete Klauseln etwa zu Schönheitsreparaturen sind oft unwirksam. Die Kaution beträgt höchstens drei Nettokaltmieten, der Mieter darf sie in drei Raten zahlen, und Sie müssen sie getrennt von Ihrem Vermögen anlegen.
Übergabe und Nebenkosten
Halten Sie bei der Übergabe Zählerstände, Schlüssel und den Zustand aller Räume in einem Protokoll fest. Die Betriebskostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter sein.
Mieterhöhung und Kündigung
Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete sind frühestens 15 Monate nach Einzug möglich. In Dresden gilt dabei eine Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren. Eine Kündigung durch den Vermieter braucht ein berechtigtes Interesse wie Eigenbedarf. Lassen Sie solche Schritte rechtlich prüfen.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung.





