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Energie und Sanierung: was jetzt gilt
Ratgeber · Energie und Sanierung

Energie und Sanierung: was jetzt gilt.

Energieausweis, Gebäudemodernisierungsgesetz, Nachrüstpflichten, Sanierungsfahrplan und Förderung: was Eigentümer, Käufer und Vermieter wissen sollten.

Madeleine BraunStand Oktober 2026 · 3 Minuten Lesezeit

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz ablöst. Die sogenannte 65-Prozent-Regel für neue Heizungen ist entfallen. Neue Öl- und Gasheizungen sind wieder zulässig, müssen aber über die Jahre steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen. Weil das Gesetz neu ist, empfehlen wir vor jeder Entscheidung den Rat eines Energieberaters.

Der Energieausweis

Für Verkauf und Vermietung brauchen Sie in der Regel einen gültigen Energieausweis. Kennwerte gehören bereits in die Anzeige, bei der Besichtigung muss der Ausweis vorliegen. Er gilt zehn Jahre. Baudenkmäler sind ausgenommen. Es gibt den Verbrauchsausweis, der auf dem tatsächlichen Verbrauch beruht, und den Bedarfsausweis, der das Gebäude technisch bewertet.

Pflichten nach dem Kauf

Wer ein älteres Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, muss in der Regel innerhalb von zwei Jahren eine ungedämmte oberste Geschossdecke dämmen und ungedämmte Heizungsrohre in unbeheizten Räumen dämmen. Prüfen Sie den genauen Umfang vor dem Kauf mit einem Energieberater.

Sanierungsfahrplan und Förderung

Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt, in welcher Reihenfolge Sie Ihr Haus sinnvoll sanieren. Er wird gefördert und kann zusätzliche Förderung für die einzelnen Maßnahmen bringen. Zuschüsse und Kredite gibt es über BAFA und KfW, die Anträge müssen meist vor Beginn gestellt werden.

Energie und Immobilienwert

Käufer rechnen Heizkosten und anstehende Sanierungen sehr genau mit, und Banken berücksichtigen die Energieeffizienz bei der Finanzierung. Eine gute Effizienzklasse wirkt sich deshalb spürbar auf den Preis aus. Vor einem Verkauf lohnt es sich oft, Angebote und Unterlagen vorzubereiten, statt komplett zu sanieren.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung.

Häufige Fragen

Energie und Sanierung kurz beantwortet.

Brauche ich für Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis?

Ja, für die meisten Gebäude. Kennwerte müssen bereits in der Anzeige stehen, bei der Besichtigung muss der Ausweis vorliegen und nach Vertragsschluss übergeben werden. Ausnahmen gelten etwa für Baudenkmäler. Fehlt er, drohen Bußgelder.

Welche Pflichten habe ich nach dem Kauf eines älteren Hauses?

Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, muss in der Regel innerhalb von zwei Jahren bestimmte Nachrüstpflichten erfüllen, etwa eine ungedämmte oberste Geschossdecke dämmen und ungedämmte Heizungsrohre in unbeheizten Räumen dämmen. Seit Juli 2026 gilt dafür das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, das die frühere Pflicht zum Austausch alter Heizkessel nicht mehr vorsieht. Eine Energieberatung vor dem Kauf ist sinnvoll.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre, der Bedarfsausweis auf einer technischen Berechnung des Gebäudes. Für ältere kleine Wohngebäude ist oft ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Wir helfen bei der Beauftragung.

Was gilt beim Heizungstausch?

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz ablöst. Die sogenannte 65-Prozent-Regel ist entfallen, neue Öl- und Gasheizungen sind wieder erlaubt, müssen aber schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen. Weil die Details neu sind, empfehlen wir vor einer Entscheidung den Rat eines Energieberaters.

Welche Förderungen gibt es für Sanierungen?

Für Effizienzmaßnahmen und Heizungstausch gibt es Zuschüsse und Kredite über BAFA und KfW, oft verbunden mit einem individuellen Sanierungsfahrplan. Anträge müssen meist vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Programme ändern sich regelmäßig.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung. Danach muss für Verkauf oder Vermietung ein neuer erstellt werden.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Ein von einem Energieberater erstellter Plan, der zeigt, in welcher Reihenfolge Sie Ihr Haus sinnvoll sanieren. Er wird gefördert und kann zusätzliche Förderung für die Maßnahmen bringen.

Lohnt sich eine Sanierung vor dem Verkauf?

Selten vollständig. Käufer bezahlen eine Sanierung nicht immer im vollen Umfang mit. Sinnvoll kann es sein, Unterlagen und Angebote vorzubereiten, damit Käufer die Kosten einschätzen können. Das schafft Vertrauen und stärkt Ihren Preis.

Was ändert sich beim Energieausweis ab 2027?

Nach den neuen Regeln sollen Energieausweise künftig digital ausgestellt werden und Modernisierungsempfehlungen enthalten. Bestehende Ausweise bleiben bis zum Ablauf gültig. Wir halten Sie auf dem Laufenden, wenn Sie verkaufen oder vermieten möchten.

Madeleine BraunManfred Braun

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