Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz ablöst. Die sogenannte 65-Prozent-Regel für neue Heizungen ist entfallen. Neue Öl- und Gasheizungen sind wieder zulässig, müssen aber über die Jahre steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen. Weil das Gesetz neu ist, empfehlen wir vor jeder Entscheidung den Rat eines Energieberaters.
Der Energieausweis
Für Verkauf und Vermietung brauchen Sie in der Regel einen gültigen Energieausweis. Kennwerte gehören bereits in die Anzeige, bei der Besichtigung muss der Ausweis vorliegen. Er gilt zehn Jahre. Baudenkmäler sind ausgenommen. Es gibt den Verbrauchsausweis, der auf dem tatsächlichen Verbrauch beruht, und den Bedarfsausweis, der das Gebäude technisch bewertet.
Pflichten nach dem Kauf
Wer ein älteres Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, muss in der Regel innerhalb von zwei Jahren eine ungedämmte oberste Geschossdecke dämmen und ungedämmte Heizungsrohre in unbeheizten Räumen dämmen. Prüfen Sie den genauen Umfang vor dem Kauf mit einem Energieberater.
Sanierungsfahrplan und Förderung
Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt, in welcher Reihenfolge Sie Ihr Haus sinnvoll sanieren. Er wird gefördert und kann zusätzliche Förderung für die einzelnen Maßnahmen bringen. Zuschüsse und Kredite gibt es über BAFA und KfW, die Anträge müssen meist vor Beginn gestellt werden.
Energie und Immobilienwert
Käufer rechnen Heizkosten und anstehende Sanierungen sehr genau mit, und Banken berücksichtigen die Energieeffizienz bei der Finanzierung. Eine gute Effizienzklasse wirkt sich deshalb spürbar auf den Preis aus. Vor einem Verkauf lohnt es sich oft, Angebote und Unterlagen vorzubereiten, statt komplett zu sanieren.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung.






