Der Ablauf in sechs Schritten
Ein Verkauf beginnt mit einem Gespräch über Ihre Ziele: Zeitrahmen, nächste Wohnsituation, steuerliche Fristen. Danach folgt die Bewertung vor Ort, die Aufbereitung der Unterlagen, die Vermarktung mit Exposé und gezielter Ansprache vorgemerkter Käufer, die Besichtigungen mit geprüften Interessenten, die Verhandlung und schließlich der Notartermin mit anschließender Übergabe.
Bei realistischem Preis vergehen bis zum Notartermin meist zwei bis vier Monate. Bis zur Zahlung des Kaufpreises und zur Übergabe kommen in der Regel sechs bis zehn Wochen hinzu.
Der richtige Preis
Der Angebotspreis entscheidet über den Verlauf des ganzen Verkaufs. Ein zu hoch angesetzter Preis führt dazu, dass eine Immobilie lange sichtbar bleibt. Käufer fragen sich dann, was mit ihr nicht stimmt, und verhandeln härter. Ein zu niedriger Preis verschenkt Geld.
Eine fundierte Bewertung stützt sich auf tatsächliche Verkäufe vergleichbarer Objekte, nicht auf Angebotspreise aus Portalen. In Dresden können zwischen zwei Straßen desselben Viertels spürbare Unterschiede liegen. Deshalb sehen wir uns jede Immobilie vor Ort an.
Kosten beim Verkauf
Für Verkäufer fallen vor allem die Maklerprovision, gegebenenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehens, Kosten für fehlende Unterlagen wie einen Energieausweis und unter Umständen Steuern an. Notar und Grunderwerbsteuer trägt üblicherweise der Käufer.
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern wird die Maklerprovision gesetzlich zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, wenn der Käufer Verbraucher ist. Wir arbeiten erfolgsabhängig: Eine Provision fällt nur an, wenn der Kaufvertrag unterschrieben wird.
Steuern: die Zehnjahresfrist
Gewinne aus dem Verkauf privater Immobilien sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen oder Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben. Bei geerbten Immobilien läuft die Frist des Erblassers weiter. Lassen Sie die steuerlichen Folgen vor einem Verkauf mit Ihrem Steuerberater prüfen.
Besondere Situationen
Vermietete Wohnungen sprechen vor allem Kapitalanleger an, der Mietvertrag geht auf den Käufer über. Bei einer Scheidung, einem Erbfall oder einem Umzug ins Alter ist neben dem Preis vor allem Diskretion und eine gute Abstimmung aller Beteiligten wichtig. Auf Wunsch verkaufen wir ohne öffentliche Anzeige und sprechen nur ausgewählte Interessenten an.
Notartermin und Übergabe
Der Notar erstellt den Kaufvertrag, Verbraucher erhalten den Entwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Termin. Nach der Beurkundung wird eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen, Ihre Bank erteilt bei Bedarf die Löschungsbewilligung, und der Kaufpreis wird fällig. Nach Zahlungseingang übergeben wir gemeinsam Schlüssel und Immobilie und halten alles in einem Protokoll fest.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung.





