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Vermieten: sorgfältig und sicher
Ratgeber · Vermieten

Vermieten: sorgfältig und sicher.

Miete festlegen, Mieter auswählen, Vertrag, Kaution und Übergabe: was Vermieter in Dresden wissen sollten.

Madeleine BraunStand Oktober 2026 · 3 Minuten Lesezeit

Die richtige Miete

Grundlage sind der Mietspiegel, vergleichbare Wohnungen und die Ausstattung. In Dresden gilt die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung darf die Miete in der Regel höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.

Die Auswahl der Mieter

Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Bonitätsauskunft und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bilden die Grundlage. Ebenso wichtig ist das persönliche Gespräch. Zu beachten ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Fragen zu Religion, Herkunft oder Familienplanung sind unzulässig.

Vertrag und Kaution

Verwenden Sie einen aktuellen Mietvertrag, denn veraltete Klauseln etwa zu Schönheitsreparaturen sind oft unwirksam. Die Kaution beträgt höchstens drei Nettokaltmieten, der Mieter darf sie in drei Raten zahlen, und Sie müssen sie getrennt von Ihrem Vermögen anlegen.

Übergabe und Nebenkosten

Halten Sie bei der Übergabe Zählerstände, Schlüssel und den Zustand aller Räume in einem Protokoll fest. Die Betriebskostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter sein.

Mieterhöhung und Kündigung

Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete sind frühestens 15 Monate nach Einzug möglich. In Dresden gilt dabei eine Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren. Eine Kündigung durch den Vermieter braucht ein berechtigtes Interesse wie Eigenbedarf. Lassen Sie solche Schritte rechtlich prüfen.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung.

Häufige Fragen

Vermieten kurz beantwortet.

Wer bezahlt den Makler bei einer Vermietung?

Bei Wohnraum gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn. Beauftragen Sie uns als Eigentümer, tragen Sie die Provision. Mieter zahlen nur, wenn sie uns ausdrücklich mit der Suche beauftragt haben und wir eine Wohnung ausschließlich für sie gesucht haben.

Wie finde ich die richtige Miete?

Grundlage sind der Mietspiegel, vergleichbare Wohnungen und die Ausstattung. In Dresden gilt die Mietpreisbremse: Bei einer Neuvermietung darf die Miete in der Regel höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, Ausnahmen gibt es etwa für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen. Wir ermitteln eine marktgerechte Miete und begründen sie nachvollziehbar.

Wie wählen Sie Mieter aus?

Mit Selbstauskunft, Einkommensnachweisen, Bonitätsauskunft und oft einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Genauso wichtig ist das persönliche Gespräch. Am Ende entscheiden Sie, wir bereiten die Auswahl so vor, dass sie leichtfällt.

Wie hoch darf die Kaution sein?

Höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten. Der Mieter darf sie in drei gleichen Monatsraten zahlen. Sie müssen die Kaution getrennt von Ihrem Vermögen anlegen, zum Beispiel auf einem Mietkautionskonto.

Muss ich als Mieter eine Provision zahlen?

Nein, wenn der Vermieter uns beauftragt hat. Dann zahlt er die Provision. Bei unseren Mietwohnungen entstehen Ihnen keine Maklerkosten.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Bewerbung?

Selbstauskunft, Kopie des Ausweises, Einkommensnachweise der letzten drei Monate, eine Bonitätsauskunft und wenn möglich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters. Vollständige Unterlagen verschaffen Ihnen einen Vorsprung.

Was muss in einen Mietvertrag?

Parteien, Mietobjekt, Miete und Nebenkosten, Beginn und Dauer, Kaution, Regelungen zu Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen und Haustieren sowie die Hausordnung. Verwenden Sie einen aktuellen Vertrag, denn veraltete Klauseln sind oft unwirksam.

Was ist eine Staffelmiete und was eine Indexmiete?

Bei der Staffelmiete stehen künftige Erhöhungen mit Betrag und Datum bereits im Vertrag. Bei der Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex. In beiden Fällen sind weitere Erhöhungen auf die Vergleichsmiete ausgeschlossen. Welche Variante passt, hängt von Objekt und Ziel ab.

Wie oft darf ich die Miete erhöhen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung und innerhalb von drei Jahren grundsätzlich um höchstens 20 Prozent. In Dresden gilt derzeit eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent. Erhöhungen nach Modernisierung folgen eigenen Regeln.

Welche Nebenkosten darf ich umlegen?

Umlagefähig sind die Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung, etwa Grundsteuer, Wasser, Müll, Hausreinigung, Gartenpflege, Versicherungen und Hausmeister. Verwaltungskosten und Instandhaltung sind nicht umlagefähig. Die Umlage muss im Mietvertrag vereinbart sein.

Madeleine BraunManfred Braun

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