Die ersten Schritte
Klären Sie, wer Erbe ist, über Testament oder Erbschein. Sichern Sie die Immobilie, informieren Sie die Gebäudeversicherung und behalten Sie laufende Kosten im Blick. Ein Erbe kann innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis ausgeschlagen werden, etwa wenn die Schulden höher sind als der Wert.
Grundbuch berichtigen
Mit dem Nachweis der Erbfolge beantragen Sie die Berichtigung des Grundbuchs. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist das gebührenfrei. Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll ersetzt dabei oft den Erbschein.
Erbschaftsteuer und Freibeträge
Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro, Enkel von 200.000 Euro. Das selbst genutzte Familienheim kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei vererbt werden. Schenkungen zu Lebzeiten können helfen, Freibeträge mehrfach zu nutzen, da sie alle zehn Jahre neu gelten.
Die Erbengemeinschaft
Mehrere Erben entscheiden gemeinsam. Eine neutrale Bewertung schafft eine faire Grundlage für das Gespräch: Übernimmt jemand die Immobilie und zahlt die anderen aus, oder wird verkauft? Eine Teilungsversteigerung kostet Zeit und führt meist zu geringeren Erlösen als ein freier Verkauf.
Verkaufen oder behalten
Bei geerbten Immobilien übernehmen Sie das Anschaffungsdatum des Erblassers. Liegt der Kauf mehr als zehn Jahre zurück, ist ein Verkauf steuerfrei. Wir begleiten Erben auch dann, wenn sie nicht in Dresden leben, und halten alle Beteiligten gleichermaßen auf dem Laufenden.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung.






