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Erben und Schenken: in Ruhe ordnen
Ratgeber · Erben und Schenken

Erben und Schenken: in Ruhe ordnen.

Erbschein, Grundbuch, Freibeträge, Erbengemeinschaft und Verkauf: der Weg von der geerbten Immobilie zu einer guten Entscheidung.

Madeleine BraunStand Oktober 2026 · 3 Minuten Lesezeit

Die ersten Schritte

Klären Sie, wer Erbe ist, über Testament oder Erbschein. Sichern Sie die Immobilie, informieren Sie die Gebäudeversicherung und behalten Sie laufende Kosten im Blick. Ein Erbe kann innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis ausgeschlagen werden, etwa wenn die Schulden höher sind als der Wert.

Grundbuch berichtigen

Mit dem Nachweis der Erbfolge beantragen Sie die Berichtigung des Grundbuchs. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist das gebührenfrei. Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll ersetzt dabei oft den Erbschein.

Erbschaftsteuer und Freibeträge

Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro, Enkel von 200.000 Euro. Das selbst genutzte Familienheim kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei vererbt werden. Schenkungen zu Lebzeiten können helfen, Freibeträge mehrfach zu nutzen, da sie alle zehn Jahre neu gelten.

Die Erbengemeinschaft

Mehrere Erben entscheiden gemeinsam. Eine neutrale Bewertung schafft eine faire Grundlage für das Gespräch: Übernimmt jemand die Immobilie und zahlt die anderen aus, oder wird verkauft? Eine Teilungsversteigerung kostet Zeit und führt meist zu geringeren Erlösen als ein freier Verkauf.

Verkaufen oder behalten

Bei geerbten Immobilien übernehmen Sie das Anschaffungsdatum des Erblassers. Liegt der Kauf mehr als zehn Jahre zurück, ist ein Verkauf steuerfrei. Wir begleiten Erben auch dann, wenn sie nicht in Dresden leben, und halten alle Beteiligten gleichermaßen auf dem Laufenden.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung.

Häufige Fragen

Erben und Schenken kurz beantwortet.

Was muss ich tun, wenn ich eine Immobilie geerbt habe?

Zunächst klären, wer Erbe ist, über Testament oder Erbschein. Dann das Grundbuch berichtigen lassen, Versicherungen und laufende Kosten übernehmen und die Immobilie sichern. Danach entscheiden Sie in Ruhe: selbst nutzen, vermieten oder verkaufen.

Brauche ich einen Erbschein?

Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll vor, genügt das meist für das Grundbuch. Bei einem handschriftlichen Testament oder gesetzlicher Erbfolge ist in der Regel ein Erbschein nötig. Er wird beim Nachlassgericht beantragt.

Welche Freibeträge gelten bei der Erbschaftsteuer?

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro, Eltern bei Erbschaft 100.000 Euro und alle anderen 20.000 Euro. Was darüber liegt, wird je nach Steuerklasse besteuert. Ihr Steuerberater berechnet den genauen Betrag.

Was tun, wenn mehrere Erben sich nicht einig sind?

Eine Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam entscheiden. Hilfreich ist eine neutrale Bewertung, die allen dieselbe Grundlage gibt. Wir begleiten auch Gespräche mit mehreren Erben und zeigen Wege, etwa Auszahlung oder Verkauf. Bei echtem Streit ist anwaltlicher Rat sinnvoll.

Was passiert bei einer Scheidung mit der gemeinsamen Immobilie?

Es gibt im Wesentlichen drei Wege: Einer übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus, beide verkaufen gemeinsam, oder man vermietet gemeinsam weiter. Eine neutrale Bewertung schafft eine faire Grundlage. Wir behandeln solche Situationen mit großer Diskretion.

Wie verkaufe ich das Elternhaus?

Mit Zeit und Respekt vor den Erinnerungen. Klären Sie zuerst Erbschein, Grundbuch und mit Geschwistern das gemeinsame Ziel. Danach bewerten wir das Haus, kümmern uns um Unterlagen und Vermarktung und begleiten Sie, auch wenn Sie nicht in Dresden wohnen.

Wie berichtige ich das Grundbuch nach einem Erbfall?

Mit einem Antrag beim Grundbuchamt und dem Nachweis der Erbfolge. Stellen Sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, fallen dafür keine Gerichtsgebühren an.

Ist das Familienheim steuerfrei?

Ehepartner und Kinder können das selbst genutzte Familienheim unter bestimmten Bedingungen steuerfrei erben, wenn sie es unverzüglich selbst beziehen und zehn Jahre bewohnen. Bei Kindern gilt das bis 200 Quadratmeter Wohnfläche. Die Details sollten Sie steuerlich prüfen lassen.

Was ist eine Teilungsversteigerung?

Kann sich eine Erbengemeinschaft nicht einigen, kann jeder Miterbe die Versteigerung der Immobilie beantragen. Das kostet Zeit und führt oft zu niedrigeren Erlösen als ein freier Verkauf. Eine Einigung ist fast immer die bessere Lösung.

Muss ich Spekulationssteuer zahlen, wenn ich eine geerbte Immobilie verkaufe?

Bei Erbschaft übernehmen Sie das Anschaffungsdatum des Erblassers. Hat er die Immobilie vor mehr als zehn Jahren gekauft, ist der Verkauf steuerfrei. Andernfalls läuft seine Frist weiter. Bitte klären Sie das mit Ihrem Steuerberater.

Madeleine BraunManfred Braun

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