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Immobilienbewertung: was den Wert bestimmt
Ratgeber · Immobilienbewertung

Immobilienbewertung: was den Wert bestimmt.

Wie der Wert einer Immobilie ermittelt wird, welche Verfahren es gibt, wie genau Online-Rechner sind und wann Sie ein Gutachten brauchen.

Madeleine BraunStand Oktober 2026 · 3 Minuten Lesezeit

Was den Wert bestimmt

Lage, Zustand, Fläche, Grundriss, Ausstattung, Energieeffizienz und die aktuelle Nachfrage. In Dresden wirken sich Mikrolage und Gebäudezustand besonders stark aus: Eine sanierte Gründerzeitwohnung in Blasewitz und eine Plattenbauwohnung am Stadtrand haben nur wenig gemeinsam.

Die drei Verfahren

Das Vergleichswertverfahren nutzt Verkaufspreise ähnlicher Objekte und eignet sich für Wohnungen und typische Häuser. Das Ertragswertverfahren leitet den Wert aus den Mieteinnahmen ab und wird für vermietete Objekte verwendet. Das Sachwertverfahren addiert Bodenwert und Gebäudewert und kommt zum Einsatz, wenn es kaum Vergleichsverkäufe gibt.

Bodenrichtwert und Marktdaten

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Wert für unbebauten Boden in einer Zone, ermittelt vom Gutachterausschuss. In Sachsen ist er im Portal BORIS Sachsen kostenfrei einsehbar. Er ist ein Baustein der Bewertung, ersetzt aber nicht den Blick auf das konkrete Objekt.

Online-Rechner richtig einordnen

Online-Rechner arbeiten mit Durchschnittswerten. Sie kennen weder Ihren Grundriss noch den Zustand, die Aussicht oder Besonderheiten der Straße. Als erste Orientierung sind sie hilfreich, für eine Verkaufsentscheidung reichen sie nicht.

Maklerbewertung oder Gutachten

Die Maklerbewertung zeigt, welcher Preis am Markt realistisch erzielbar ist, und dient als Grundlage für den Verkauf. Für Gericht, Finanzamt oder eine Erbauseinandersetzung brauchen Sie dagegen meist ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen. Unsere Einschätzung ist kostenfrei und unverbindlich.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung.

Häufige Fragen

Immobilienbewertung kurz beantwortet.

Was ist meine Immobilie wert?

Das hängt von Lage, Zustand, Fläche, Grundriss, Ausstattung und der aktuellen Nachfrage ab. Eine fundierte Einschätzung stützt sich auf tatsächliche Verkäufe vergleichbarer Objekte. Wir bewerten Ihre Immobilie vor Ort, kostenfrei und unverbindlich.

Was kostet eine Bewertung bei Ihnen?

Unsere Einschätzung im Rahmen eines möglichen Verkaufs oder einer Vermietung ist kostenfrei und unverbindlich. Für gerichtsfeste Gutachten, etwa bei Scheidung oder für das Finanzamt, empfehlen wir einen öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen.

Wie genau sind Online-Bewertungsrechner?

Online-Rechner geben eine grobe Orientierung auf Basis von Durchschnittswerten. Sie kennen weder Ihren Grundriss noch den Zustand, die Aussicht oder die Mikrolage. Die Abweichung zum tatsächlich erzielbaren Preis kann deshalb erheblich sein.

Was ist der Unterschied zwischen Maklerbewertung und Verkehrswertgutachten?

Die Maklerbewertung zeigt, welcher Preis am Markt realistisch erzielbar ist, und dient als Grundlage für den Verkauf. Ein Verkehrswertgutachten nach Immobilienwertermittlungsverordnung ist ein formelles Gutachten, das zum Beispiel vor Gericht, im Erbfall oder gegenüber dem Finanzamt Bestand haben muss.

Was ist der Bodenrichtwert?

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Wert für unbebauten Boden in einer Zone, ermittelt vom Gutachterausschuss. In Sachsen sind die Werte online im Portal BORIS Sachsen einsehbar. Er ist ein Baustein der Bewertung, ersetzt sie aber nicht.

Welche Faktoren steigern den Wert einer Immobilie?

Eine gefragte Lage, ein guter energetischer Zustand, ein durchdachter Grundriss, Balkon oder Garten, Stellplatz, Aufzug und eine gepflegte Eigentümergemeinschaft. Auch vollständige Unterlagen schaffen Vertrauen und wirken sich auf den Preis aus.

Wie wird eine vermietete Wohnung bewertet?

Neben Lage und Zustand zählt hier vor allem die Miete im Verhältnis zum Kaufpreis. Eine Miete deutlich unter dem Marktniveau mindert meist den Preis, weil Erhöhungen gesetzlich begrenzt sind. Laufende Mietverträge prüfen wir deshalb genau.

Wie wird die Wohnfläche berechnet?

Meist nach der Wohnflächenverordnung. Balkone und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte, Flächen unter Dachschrägen mit weniger als einem Meter Höhe gar nicht, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte. Keller und Abstellräume außerhalb der Wohnung gehören nicht dazu.

Welche Bewertungsverfahren gibt es?

Das Vergleichswertverfahren für Wohnungen und typische Häuser, das Ertragswertverfahren für vermietete Objekte und das Sachwertverfahren für Objekte, bei denen es kaum Vergleichsverkäufe gibt. In der Praxis kombinieren wir die Methoden mit unserer Marktkenntnis.

Welche Faktoren mindern den Wert?

Sanierungsstau, eine schlechte Energieeffizienz, Lärm, Belastungen im Grundbuch wie Wegerechte, ungeklärte Baugenehmigungen oder Streit in der Eigentümergemeinschaft. Vieles davon lässt sich vor dem Verkauf klären oder offen einpreisen.

Madeleine BraunManfred Braun

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