Bevor Sie suchen
Klären Sie zuerst Ihren finanziellen Rahmen. Eine Finanzierungsbestätigung der Bank zeigt Ihnen, was möglich ist, und stärkt Ihre Position gegenüber Verkäufern. Überlegen Sie, wie Sie in fünf und zehn Jahren leben möchten: Familie, Arbeitsweg, Garten oder Stadt.
Legen Sie ein Suchprofil an. Viele Immobilien werden an vorgemerkte Käufer vermittelt, bevor sie öffentlich erscheinen.
Kaufnebenkosten in Sachsen
In Sachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5,5 Prozent des Kaufpreises. Notar und Grundbuch kosten zusammen etwa 1,5 bis 2 Prozent. Hinzu kommt gegebenenfalls die Maklerprovision, die bei Wohnungen und Einfamilienhäusern zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird. Planen Sie insgesamt rund 7 bis 11 Prozent ein und zahlen Sie diese möglichst aus Eigenkapital.
Die Besichtigung
Achten Sie auf Lage und Lärm zu verschiedenen Tageszeiten, auf Feuchtigkeit, den Zustand von Dach, Fenstern und Heizung sowie auf Licht und Grundriss. Bei Eigentumswohnungen gehören die Protokolle der Eigentümerversammlungen, die Erhaltungsrücklage und geplante Sonderumlagen zur Prüfung. Bei Zweifeln lohnt ein Bausachverständiger.
Unterlagen prüfen
Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Wohnflächenberechnung und Baugenehmigungen gehören zu jedem Kauf. Bei Wohnungen kommen Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung hinzu. Wichtig sind auch Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs, etwa Wegerechte oder Wohnrechte.
Neubau, Bestand oder Denkmal
Ein Neubau bietet moderne Technik, Energieeffizienz und Gewährleistung. Eine Bestandsimmobilie liegt oft in gewachsener Lage und hat Charakter, braucht aber eventuell Investitionen. Beim Kauf vom Bauträger zahlen Sie in Raten nach Baufortschritt. Denkmalimmobilien verbinden Architektur mit besonderen steuerlichen Regeln.
Vom Notar bis zum Einzug
Der Notar liest den Kaufvertrag vor und erläutert ihn. Danach wird Ihre Auflassungsvormerkung eingetragen, der Kaufpreis wird fällig und nach Zahlung erfolgt die Übergabe. Eigentümer werden Sie mit der Eintragung im Grundbuch. Nach dem Kauf eines älteren Ein- oder Zweifamilienhauses gelten bestimmte Nachrüstpflichten, über die Sie sich vorab informieren sollten.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung.






