BRAUN & CIE.Immobilien
Ein Erbe ordnen. In Ruhe und mit Plan

Immobilie geerbt in Dresden

Ein Erbe ordnen. In Ruhe und mit Plan.

Wenn Sie eine Immobilie in Dresden oder Umgebung geerbt haben, kommen viele Fragen auf einmal. Wir nehmen Ihnen ab, was vor Ort zu tun ist, auch wenn Sie selbst nicht in Dresden leben.

Darum geht es

Mehr als eine Immobilie.

Ein geerbtes Haus ist selten nur ein Haus. Es hängen Erinnerungen daran, oft gibt es mehrere Erben mit unterschiedlichen Vorstellungen und Fristen, die man nicht kennt. Wir hören zuerst zu und ordnen dann gemeinsam, was zu tun ist.

Ob Sie verkaufen, vermieten oder zuerst nur den Wert wissen möchten: Wir kümmern uns vor Ort um Besichtigungen, Unterlagen, Handwerker und Räumung.

  • Kostenfreie Bewertung als gemeinsame Grundlage
  • Gespräche mit allen Miterben
  • Organisation von Räumung und Vorbereitung
  • Diskreter Verkauf ohne öffentliche Anzeige
So gehen wir gemeinsam vor

Vier Schritte, ohne Eile.

  1. KlärenErbschein, Grundbuch und Unterlagen. Wir sagen Ihnen, was fehlt.
  2. BewertenEin realistischer Wert als Grundlage für alle Erben.
  3. EntscheidenVerkaufen, vermieten oder selbst nutzen, in Ruhe und gemeinsam.
  4. UmsetzenRäumung, Vermarktung und Notartermin, auf Wunsch mit Vollmacht.
Unterlagen

Was Sie brauchen werden.

Keine Sorge, wenn noch nicht alles vorliegt. Vieles besorgen wir gemeinsam.

Nachweis des Erbes

Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

Grundbuch

Aktueller Grundbuchauszug. Nach dem Erbfall wird das Grundbuch auf die Erben berichtigt.

Zur Immobilie

Energieausweis, Grundrisse, Wohnflächenberechnung und Unterlagen zu Modernisierungen, soweit vorhanden.

Bei Wohnungen und Mietobjekten

Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Hausgeldabrechnung und laufende Mietverträge.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Brauche ich einen Erbschein?

Um das Grundbuch auf die Erben umzuschreiben, brauchen Sie einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Wird die Berichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt, ist sie gebührenfrei.

Was gilt in einer Erbengemeinschaft?

Über einen Verkauf entscheiden alle Erben gemeinsam. Wir sprechen auf Wunsch mit jedem Miterben, bewerten neutral und schaffen so eine gemeinsame Grundlage.

Fallen beim Verkauf Steuern an?

Das hängt unter anderem davon ab, wie lange die Immobilie bereits im Besitz der Familie war und wie sie genutzt wurde. Bitte klären Sie steuerliche Fragen mit Ihrem Steuerberater, wir arbeiten gern mit ihm zusammen.

Ich wohne nicht in Dresden. Muss ich anreisen?

Nein. Wir übernehmen Besichtigungen, Schlüsselübergaben und Abstimmungen vor Ort und halten Sie per Telefon oder Video auf dem Laufenden. Für den Notartermin ist eine Vollmacht möglich.

Madeleine BraunManfred Braun

Sprechen wir persönlich.

Termine nach Vereinbarung, bei Ihnen vor Ort oder in Dresden.

0351 21245000 · mail@brauncie.de

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