
Ratgeber · Lexikon
Immobilienlexikon von A bis Z.
61 Begriffe rund um Immobilien, kurz und verständlich erklärt.
A
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Bescheinigung der Bauaufsicht, dass eine Wohnung baulich abgeschlossen ist. Voraussetzung für die Aufteilung in Wohnungseigentum.
- AfA
- Absetzung für Abnutzung. Die steuerliche Abschreibung des Gebäudewerts bei vermieteten Immobilien, in der Regel 2 bis 3 Prozent pro Jahr.
- Alleinauftrag
- Maklerauftrag, bei dem für eine bestimmte Zeit nur ein Makler mit der Vermarktung betraut ist.
- Annuitätendarlehen
- Darlehen mit gleichbleibender Rate aus Zins und Tilgung. Der Tilgungsanteil steigt mit der Zeit.
- Anschlussfinanzierung
- Neue Finanzierung der Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung.
- Auflassung
- Die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang an einem Grundstück.
- Auflassungsvormerkung
- Eintrag im Grundbuch, der den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung sichert.
B
- Baulast
- Öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers. In Sachsen gibt es kein Baulastenverzeichnis, entsprechende Rechte werden über Dienstbarkeiten gesichert.
- Bereitstellungszinsen
- Zinsen für ein zugesagtes, aber noch nicht abgerufenes Darlehen.
- Bestellerprinzip
- Bei der Vermietung von Wohnraum zahlt den Makler, wer ihn beauftragt hat.
- Betriebskosten
- Laufende Kosten eines Gebäudes, die auf Mieter umgelegt werden können, etwa Grundsteuer, Wasser, Müll und Hausreinigung.
- Bodenrichtwert
- Durchschnittlicher Lagewert des Bodens in einer Zone, ermittelt vom Gutachterausschuss. In Sachsen über BORIS Sachsen einsehbar.
- Bruttomietrendite
- Jahresnettokaltmiete geteilt durch Kaufpreis. Ein schneller Vergleichswert für Anlageimmobilien.
C
- Cashflow
- Monatlicher Überschuss oder Fehlbetrag einer vermieteten Immobilie nach Zins, Tilgung und Kosten.
D
- Denkmal-AfA
- Erhöhte Abschreibung begünstigter Sanierungskosten bei Baudenkmälern nach Paragraf 7i Einkommensteuergesetz, bei Selbstnutzung nach Paragraf 10f.
- Dienstbarkeit
- Im Grundbuch eingetragenes Nutzungsrecht an einem fremden Grundstück, etwa ein Wege- oder Leitungsrecht.
E
- Eigenbedarf
- Berechtigtes Interesse des Vermieters, die Wohnung für sich oder Angehörige zu nutzen. Grund für eine ordentliche Kündigung.
- Energieausweis
- Dokument über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Pflicht bei Verkauf und Vermietung, zehn Jahre gültig.
- Erbbaurecht
- Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu besitzen. Dafür wird ein Erbbauzins gezahlt.
- Erbengemeinschaft
- Mehrere Erben, die gemeinsam über den Nachlass entscheiden.
- Erbschein
- Vom Nachlassgericht ausgestellter Nachweis, wer Erbe ist.
- Erhaltungsrücklage
- Rücklage einer Eigentümergemeinschaft für Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums.
- Ertragswertverfahren
- Bewertungsverfahren, das den Wert einer Immobilie aus den nachhaltig erzielbaren Erträgen ableitet.
- Exposé
- Ausführliche Beschreibung einer Immobilie mit Fotos, Grundrissen und allen wichtigen Daten.
F
- Forward-Darlehen
- Darlehen, mit dem Sie sich Zinsen für eine künftige Anschlussfinanzierung sichern.
G
- Gebäudemodernisierungsgesetz
- Seit Juli 2026 geltendes Gesetz, das das Gebäudeenergiegesetz ablöst und die Anforderungen an Heizungen und Gebäude regelt.
- Gemeinschaftseigentum
- Teile einer Wohnanlage, die allen Eigentümern gemeinsam gehören, etwa Dach, Fassade und Treppenhaus.
- Grundbuch
- Öffentliches Register beim Amtsgericht über Eigentum, Rechte und Belastungen an Grundstücken.
- Grunderwerbsteuer
- Steuer beim Erwerb eines Grundstücks. In Sachsen 5,5 Prozent des Kaufpreises.
- Grundschuld
- Im Grundbuch eingetragenes Pfandrecht, meist zur Sicherung eines Immobiliendarlehens.
- Gutachterausschuss
- Unabhängiges Gremium, das Kaufpreise auswertet, Bodenrichtwerte ermittelt und Marktberichte veröffentlicht.
H
- Hausgeld
- Monatliche Vorauszahlung eines Wohnungseigentümers an die Eigentümergemeinschaft.
I
- Indexmiete
- Miete, die sich an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex orientiert.
K
- Kappungsgrenze
- Höchstgrenze für Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete. In Dresden derzeit 15 Prozent in drei Jahren.
- Kaufpreisfaktor
- Kaufpreis geteilt durch die Jahresnettokaltmiete.
- Kaution
- Sicherheitsleistung des Mieters, höchstens drei Nettokaltmieten.
L
- Löschungsbewilligung
- Erklärung der Bank, dass eine Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden darf.
M
- MaBV
- Makler- und Bauträgerverordnung. Regelt unter anderem die Ratenzahlung beim Kauf vom Bauträger nach Baufortschritt.
- Maklerprovision
- Vergütung des Maklers bei erfolgreicher Vermittlung. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern wird sie zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
- Mietpreisbremse
- Begrenzung der Miete bei Neuvermietung auf in der Regel 10 Prozent über der Vergleichsmiete. Gilt in Dresden.
- Mietspiegel
- Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Dresden hat einen qualifizierten Mietspiegel.
- Miteigentumsanteil
- Anteil eines Wohnungseigentümers am Gemeinschaftseigentum, meist in Tausendstel angegeben.
N
- Nettomietrendite
- Rendite nach Abzug nicht umlagefähiger Kosten, bezogen auf Kaufpreis plus Nebenkosten.
- Nießbrauch
- Recht, eine fremde Immobilie zu nutzen und Erträge wie Mieten zu ziehen.
- Notaranderkonto
- Treuhandkonto des Notars, über das in Ausnahmefällen der Kaufpreis abgewickelt wird.
O
- Off-Market
- Verkauf ohne öffentliche Anzeige, nur an ausgewählte Interessenten.
S
- Sachwertverfahren
- Bewertungsverfahren, das Bodenwert und Gebäudewert addiert.
- Sondereigentum
- Die Wohnung selbst mit allem, was nur ihrem Eigentümer dient.
- Sondernutzungsrecht
- Alleiniges Nutzungsrecht an einem Teil des Gemeinschaftseigentums, etwa einem Garten oder Stellplatz.
- Sonderumlage
- Zusätzliche Zahlung der Eigentümer, wenn die Rücklage für eine Maßnahme nicht reicht.
- Spekulationsfrist
- Zehnjahresfrist, nach deren Ablauf der Gewinn aus dem Verkauf einer privaten Immobilie steuerfrei ist.
- Staffelmiete
- Miete mit im Vertrag festgelegten künftigen Erhöhungen.
T
- Teilungserklärung
- Grunddokument einer Eigentümergemeinschaft, das Sonder- und Gemeinschaftseigentum festlegt.
U
- Übergabeprotokoll
- Dokumentation von Zählerständen, Schlüsseln und Zustand bei der Übergabe einer Immobilie.
V
- Vergleichswertverfahren
- Bewertungsverfahren auf Basis tatsächlicher Verkaufspreise vergleichbarer Objekte.
- Verkehrswert
- Der Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Ausgleich, den die Bank bei vorzeitiger Rückzahlung eines Darlehens verlangen kann.
- Vorkaufsrecht
- Recht, in einen geschlossenen Kaufvertrag zu gleichen Bedingungen einzutreten, etwa für Mieter oder die Gemeinde.
W
- Wohnflächenverordnung
- Regelt, wie die Wohnfläche berechnet wird, etwa die anteilige Anrechnung von Balkonen und Dachschrägen.
- Wohnrecht
- Im Grundbuch gesichertes Recht, eine Wohnung zu bewohnen.
Z
- Zinsbindung
- Zeitraum, für den der Zinssatz eines Darlehens fest vereinbart ist.
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