BRAUN & CIE.Immobilien
Immobilienlexikon von A bis Z
Ratgeber · Lexikon

Immobilienlexikon von A bis Z.

61 Begriffe rund um Immobilien, kurz und verständlich erklärt.

A
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bescheinigung der Bauaufsicht, dass eine Wohnung baulich abgeschlossen ist. Voraussetzung für die Aufteilung in Wohnungseigentum.
AfA
Absetzung für Abnutzung. Die steuerliche Abschreibung des Gebäudewerts bei vermieteten Immobilien, in der Regel 2 bis 3 Prozent pro Jahr.
Alleinauftrag
Maklerauftrag, bei dem für eine bestimmte Zeit nur ein Makler mit der Vermarktung betraut ist.
Annuitätendarlehen
Darlehen mit gleichbleibender Rate aus Zins und Tilgung. Der Tilgungsanteil steigt mit der Zeit.
Anschlussfinanzierung
Neue Finanzierung der Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung.
Auflassung
Die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang an einem Grundstück.
Auflassungsvormerkung
Eintrag im Grundbuch, der den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung sichert.
B
Baulast
Öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers. In Sachsen gibt es kein Baulastenverzeichnis, entsprechende Rechte werden über Dienstbarkeiten gesichert.
Bereitstellungszinsen
Zinsen für ein zugesagtes, aber noch nicht abgerufenes Darlehen.
Bestellerprinzip
Bei der Vermietung von Wohnraum zahlt den Makler, wer ihn beauftragt hat.
Betriebskosten
Laufende Kosten eines Gebäudes, die auf Mieter umgelegt werden können, etwa Grundsteuer, Wasser, Müll und Hausreinigung.
Bodenrichtwert
Durchschnittlicher Lagewert des Bodens in einer Zone, ermittelt vom Gutachterausschuss. In Sachsen über BORIS Sachsen einsehbar.
Bruttomietrendite
Jahresnettokaltmiete geteilt durch Kaufpreis. Ein schneller Vergleichswert für Anlageimmobilien.
C
Cashflow
Monatlicher Überschuss oder Fehlbetrag einer vermieteten Immobilie nach Zins, Tilgung und Kosten.
D
Denkmal-AfA
Erhöhte Abschreibung begünstigter Sanierungskosten bei Baudenkmälern nach Paragraf 7i Einkommensteuergesetz, bei Selbstnutzung nach Paragraf 10f.
Dienstbarkeit
Im Grundbuch eingetragenes Nutzungsrecht an einem fremden Grundstück, etwa ein Wege- oder Leitungsrecht.
E
Eigenbedarf
Berechtigtes Interesse des Vermieters, die Wohnung für sich oder Angehörige zu nutzen. Grund für eine ordentliche Kündigung.
Energieausweis
Dokument über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Pflicht bei Verkauf und Vermietung, zehn Jahre gültig.
Erbbaurecht
Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu besitzen. Dafür wird ein Erbbauzins gezahlt.
Erbengemeinschaft
Mehrere Erben, die gemeinsam über den Nachlass entscheiden.
Erbschein
Vom Nachlassgericht ausgestellter Nachweis, wer Erbe ist.
Erhaltungsrücklage
Rücklage einer Eigentümergemeinschaft für Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums.
Ertragswertverfahren
Bewertungsverfahren, das den Wert einer Immobilie aus den nachhaltig erzielbaren Erträgen ableitet.
Exposé
Ausführliche Beschreibung einer Immobilie mit Fotos, Grundrissen und allen wichtigen Daten.
F
Forward-Darlehen
Darlehen, mit dem Sie sich Zinsen für eine künftige Anschlussfinanzierung sichern.
G
Gebäudemodernisierungsgesetz
Seit Juli 2026 geltendes Gesetz, das das Gebäudeenergiegesetz ablöst und die Anforderungen an Heizungen und Gebäude regelt.
Gemeinschaftseigentum
Teile einer Wohnanlage, die allen Eigentümern gemeinsam gehören, etwa Dach, Fassade und Treppenhaus.
Grundbuch
Öffentliches Register beim Amtsgericht über Eigentum, Rechte und Belastungen an Grundstücken.
Grunderwerbsteuer
Steuer beim Erwerb eines Grundstücks. In Sachsen 5,5 Prozent des Kaufpreises.
Grundschuld
Im Grundbuch eingetragenes Pfandrecht, meist zur Sicherung eines Immobiliendarlehens.
Gutachterausschuss
Unabhängiges Gremium, das Kaufpreise auswertet, Bodenrichtwerte ermittelt und Marktberichte veröffentlicht.
H
Hausgeld
Monatliche Vorauszahlung eines Wohnungseigentümers an die Eigentümergemeinschaft.
I
Indexmiete
Miete, die sich an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex orientiert.
K
Kappungsgrenze
Höchstgrenze für Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete. In Dresden derzeit 15 Prozent in drei Jahren.
Kaufpreisfaktor
Kaufpreis geteilt durch die Jahresnettokaltmiete.
Kaution
Sicherheitsleistung des Mieters, höchstens drei Nettokaltmieten.
L
Löschungsbewilligung
Erklärung der Bank, dass eine Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden darf.
M
MaBV
Makler- und Bauträgerverordnung. Regelt unter anderem die Ratenzahlung beim Kauf vom Bauträger nach Baufortschritt.
Maklerprovision
Vergütung des Maklers bei erfolgreicher Vermittlung. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern wird sie zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
Mietpreisbremse
Begrenzung der Miete bei Neuvermietung auf in der Regel 10 Prozent über der Vergleichsmiete. Gilt in Dresden.
Mietspiegel
Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Dresden hat einen qualifizierten Mietspiegel.
Miteigentumsanteil
Anteil eines Wohnungseigentümers am Gemeinschaftseigentum, meist in Tausendstel angegeben.
N
Nettomietrendite
Rendite nach Abzug nicht umlagefähiger Kosten, bezogen auf Kaufpreis plus Nebenkosten.
Nießbrauch
Recht, eine fremde Immobilie zu nutzen und Erträge wie Mieten zu ziehen.
Notaranderkonto
Treuhandkonto des Notars, über das in Ausnahmefällen der Kaufpreis abgewickelt wird.
O
Off-Market
Verkauf ohne öffentliche Anzeige, nur an ausgewählte Interessenten.
S
Sachwertverfahren
Bewertungsverfahren, das Bodenwert und Gebäudewert addiert.
Sondereigentum
Die Wohnung selbst mit allem, was nur ihrem Eigentümer dient.
Sondernutzungsrecht
Alleiniges Nutzungsrecht an einem Teil des Gemeinschaftseigentums, etwa einem Garten oder Stellplatz.
Sonderumlage
Zusätzliche Zahlung der Eigentümer, wenn die Rücklage für eine Maßnahme nicht reicht.
Spekulationsfrist
Zehnjahresfrist, nach deren Ablauf der Gewinn aus dem Verkauf einer privaten Immobilie steuerfrei ist.
Staffelmiete
Miete mit im Vertrag festgelegten künftigen Erhöhungen.
T
Teilungserklärung
Grunddokument einer Eigentümergemeinschaft, das Sonder- und Gemeinschaftseigentum festlegt.
U
Übergabeprotokoll
Dokumentation von Zählerständen, Schlüsseln und Zustand bei der Übergabe einer Immobilie.
V
Vergleichswertverfahren
Bewertungsverfahren auf Basis tatsächlicher Verkaufspreise vergleichbarer Objekte.
Verkehrswert
Der Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.
Vorfälligkeitsentschädigung
Ausgleich, den die Bank bei vorzeitiger Rückzahlung eines Darlehens verlangen kann.
Vorkaufsrecht
Recht, in einen geschlossenen Kaufvertrag zu gleichen Bedingungen einzutreten, etwa für Mieter oder die Gemeinde.
W
Wohnflächenverordnung
Regelt, wie die Wohnfläche berechnet wird, etwa die anteilige Anrechnung von Balkonen und Dachschrägen.
Wohnrecht
Im Grundbuch gesichertes Recht, eine Wohnung zu bewohnen.
Z
Zinsbindung
Zeitraum, für den der Zinssatz eines Darlehens fest vereinbart ist.
Madeleine BraunManfred Braun

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